Kosten

In meiner psychotherapeutischen Privatpraxis für Erwachsene biete ich Behandlungen für
Selbstzahler und Privatversicherte.

Privatpatienten
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von Ihrer Krankenkasse übernommen. Dennoch empfiehlt es sich im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob bestimmte Bedingungen an die Kostenübernahme geknüpft sind.
Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Abschnitt G „Psychotherapie“. In manchen Fällen (z.B. erhöhter Aufwand, komplexe Problematiken, Komplikationen, Therapiestunden mit Überlänge) kann hierbei der Basissatz bis auf den Faktor 3,5 gesteigert werden. Die Kosten werden hierbei je nach ihrem Versicherungsvertrag voll oder nur zu einem gewissen Anteil erstattet. Wenn ihr Kostenträger die Rechnung nicht voll übernimmt, verbleibt für Sie ein Eigenanteil.

Selbstzahler
Coaching und Beratung sind keine Heilbehandlungen. Daher ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht möglich. Der Preis berechnet sich individuell, je nach Art, Umfang der Leistungen. Die Kosten für ein Coaching im beruflichen Kontext können ggf. von der Steuer abgesetzt werden.

Beihilfeberechtigte
Besteht Beihilfeanspruch, werden in jedem Fall die Kosten für die probatorischen Sitzungen übernommen. Ihre zuständige Behörde gibt Ihnen Auskunft über die Bedingungen der Kostenübernahme weiterer Sitzungen und den entsprechenden Antrag.

Gesetzlich Versicherte
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten der Behandlung in einer Privatpraxis leider oftmals nicht. Sie können aber gerne als Selbstzahler zu mir kommen. Ergänzend können Sie versuchen bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung über das Kostenerstattungsverfahren eine Übernahme der Behandlungskosten zu erreichen.